Das Wartegeld oder auch Pikettgeld genannt ist ein Lohnbestandteil der Hebammen für die Wartezeit rund um die Geburt. Die Geburt ist selten planbar, auch bei einem Kaiserschnitt kann es
Datumsverschiebungen geben, zum Beispiel wegen früher einsetzenden Wehen oder Fruchtwasserabgang.
Normalerweise übernimmt die Gemeinde die einmaligen Kosten von 115 SFR für das Pikettgeld. Sollte Ihre Gemeinde nicht bezahlen, wird das Pikettgeld Ihnen in Rechnung gestellt. Manchmal übernimmt
eine Zusatzversicherung der Krankenkasse die Kosten. Am Ende der Betreuung bekommen Sie die nötigen Formulare.